An der Quelle besteuert? Ein verständlicher Quellensteuer-Leitfaden 2026: wer zahlt, wie der Satz funktioniert, Tarifcodes und wann sich eine Steuererklärung lohnt.
Nishant Modi
June 20, 20264 Min. Lesezeit
Titelbild
Wenn Sie mit einer B-Bewilligung in die Schweiz gezogen sind, zeigt Ihre Lohnabrechnung wahrscheinlich eine Zeile namens Quellensteuer, und Ihr Lohn kommt bereits versteuert an. Das ist die an der Quelle abgezogene Steuer. Dieser Leitfaden erklärt, was die Quellensteuer ist, wer sie zahlt, wie Ihr Satz bestimmt wird und wie Sie Abzüge geltend machen, die sonst verloren gehen. Schätzen Sie Ihren Abzug mit unserem kostenlosen Quellensteuer-Rechner.
Was die Quellensteuer wirklich ist
Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die direkt vom Lohn erhoben wird statt über eine jährliche Steuererklärung. Jeden Monat zieht Ihr Arbeitgeber einen Betrag nach Ihrem Arbeitskanton ab und überweist ihn der Steuerbehörde. Für die meisten deckt sie Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer in einem Abzug ab, sodass meist nichts weiter einzureichen ist. Es ist dieselbe Einkommenssteuer, nur anders eingezogen.
Wer an der Quelle besteuert wird
Die Quellenbesteuerung gilt vor allem für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie für Grenzgänger. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit C-Bewilligung werden ordentlich besteuert: Sie erhalten den vollen Lohn und reichen eine Steuererklärung ein. Wer mit einer Schweizerin oder einem C-Bewilligungsinhaber verheiratet ist, wechselt in der Regel ebenfalls zur ordentlichen Besteuerung.
Wie Ihr Satz bestimmt wird
Vier Dinge bestimmen Ihren Quellensteuersatz: Ihr Arbeitskanton, ein Tarifcode für Ihre Familiensituation, Ihr Bruttoeinkommen und ob Sie Kirchensteuer zahlen. Höheres Einkommen bedeutet einen höheren Satz, und die Familientarife berücksichtigen bereits Abzüge für Ehepartner und Kinder.
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Tarif A — alleinstehend, keine Kinder
Tarif B — verheiratet, ein Einkommen
Tarif C — verheiratet, beide verdienen
Tarif H — alleinerziehend oder alleinstehend mit Kindern im Haushalt
Von der Quellensteuer zur Steuererklärung
Mit dem Abzug ist nicht immer alles erledigt. Erreicht Ihr Bruttoerwerbseinkommen CHF 120’000 pro Jahr, werden Sie automatisch nachträglich ordentlich veranlagt: Sie reichen eine vollständige Erklärung ein, und die bereits abgezogene Steuer wird angerechnet. Darunter können Sie dasselbe freiwillig beantragen, meist bis zum 31. März des Folgejahres. Die Regeln finden Sie bei der ESTV.
Abzüge und Rückerstattungen geltend machen
Der monatliche Abzug enthält nur Standardabzüge. Wenn Sie in die Säule 3a einzahlen, sich in die Pensionskasse einkaufen, weite Arbeitswege haben oder hohe Gesundheits- oder Betreuungskosten tragen, sind diese nicht berücksichtigt. Mit einer ordentlichen Erklärung (oder einer Tarifkorrektur) machen Sie sie geltend und erhalten die zu viel bezahlte Steuer zurück. Für viele Neuzuziehende lohnt sich die Erklärung schon allein wegen der Säule 3a.
Ein kurzes Beispiel
Eine ledige Person in Zürich mit CHF 7’000 pro Monat (Tarif A) hat einen Quellensteuersatz von rund 10%, es werden also rund CHF 700 abgezogen und CHF 6’300 kommen aufs Konto. Der genaue Satz hängt von Kanton und Tarif ab; schätzen Sie ihn mit dem Quellensteuer-Rechner und vergleichen Sie ihn mit der ordentlichen Besteuerung über den Lohnrechner.
Ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung und viele Grenzgänger. Schweizer Staatsangehörige, Personen mit C-Bewilligung und mit ihnen Verheiratete werden ordentlich über eine Steuererklärung besteuert.
Ja. Der monatliche Abzug bündelt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer nach Ihrem Arbeitskanton, sodass meist nichts zusätzlich zu zahlen ist.
Oft ja. Mit einer ordentlichen Erklärung oder einer Tarifkorrektur machen Sie Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe und Arbeitswege geltend und erhalten zu viel Bezahltes zurück.
Automatisch, sobald Ihr Bruttoeinkommen CHF 120’000 pro Jahr erreicht. Darunter können Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, meist bis 31. März des Folgejahres.
A ist alleinstehend ohne Kinder, B verheiratet mit einem Einkommen, C verheiratet mit zwei Einkommen und H alleinerziehend. Sie bilden Ihre Familiensituation im Satz ab.
Fazit
Die Quellensteuer ist die normale Schweizer Einkommenssteuer, nur monatlich vom Lohn statt über eine Erklärung eingezogen. Wer seinen Tarifcode, den Satz seines Kantons und den richtigen Zeitpunkt für eine Erklärung kennt, holt sich echtes Geld zurück. Schätzen Sie Ihren Abzug mit dem kostenlosen Quellensteuer-Rechner, sehen Sie das ganze Brutto-Netto-Bild im Lohnrechner, und lassen Sie hopli alles an einem Ort verfolgen.
Über den Autor
Nishant Modi
Founder of hopli. Building personal finance tools for Swiss households.