Von der AHV über die Pensionskasse bis zur Einkommenssteuer: Was 2026 wirklich vom Schweizer Bruttolohn abgeht, mit Rechenbeispiel und kostenlosem Rechner.
Nishant Modi
June 20, 20268 Min. Lesezeit
Titelbild
Ihr Schweizer Arbeitsvertrag nennt einen Bruttolohn, doch der Betrag auf Ihrem Konto ist deutlich kleiner, und diese Differenz verwirrt fast jede neu zugezogene Person. Zwischen Brutto und Netto liegen mehrere obligatorische Sozialversicherungsbeiträge, Ihre Pensionskasse und manchmal eine Krankentaggeld-Prämie. Die Einkommenssteuer wird nochmals separat behandelt. Dieser Ratgeber erklärt jede Zeile, die 2026 vom Schweizer Lohn abgeht, was sie kostet und wie Sie Ihre Lohnabrechnung sicher lesen. Wenn Sie eigene Zahlen wollen, rechnet der kostenlose Lohnrechner Schweiz das ganze Brutto zu Netto in jedem Kanton.
Zwei Gedanken machen das System verständlich. Erstens sind die Sozialversicherungen national und fast überall gleich. Zweitens wird die Einkommenssteuer meist gar nicht vom Lohn abgezogen; Sie bezahlen sie später über die Steuererklärung. Der Nettolohn (was tatsächlich aufs Konto kommt) und das, was nach Steuern bleibt, sind also zwei verschiedene Zahlen. Wer sie auseinanderhält, für den ist die Lohnabrechnung kein Rätsel mehr.
Brutto, netto und nach Steuern: drei Zahlen, nicht eine
Der Bruttolohn ist die Zahl im Vertrag. Ziehen Sie die obligatorischen Sozialversicherungen ab, ergibt sich der Nettolohn, der Betrag, der monatlich aufs Konto kommt. Die Einkommenssteuer gehört meist nicht dazu, deshalb ist der Betrag nach Steuern eine dritte, tiefere Zahl, die Sie separat begleichen. Die meiste Verwirrung beim Schweizer Lohn entsteht, weil diese drei vermischt werden.
AHV, IV und EO: die erste Säule (5,3%)
Die ersten drei Beiträge stehen gebündelt auf der Abrechnung. Die AHV ist die staatliche Alters- und Hinterlassenenvorsorge, die IV die Invalidenversicherung, die EO der Erwerbsersatz während Militärdienst oder Elternschaft. Zusammen sind das 5,3% des gesamten Bruttolohns ohne Limite (4,35% AHV, 0,7% IV, 0,25% EO), und Ihr Arbeitgeber zahlt denselben Betrag nochmals. Das ist das Rückgrat der Schweizer Sozialversicherung, der eine Abzug, dem sich niemand entziehen kann.
Arbeitslosenversicherung (ALV): 1,1%
Die Arbeitslosenversicherung zieht 1,1% auf Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr ab. Auf Einkommen darüber fällt nichts an, denn das frühere Solidaritätsprozent wurde 2023 abgeschafft. Wie bei der AHV zahlt der Arbeitgeber Ihre 1,1% nochmals. Verlieren Sie die Stelle, finanziert die ALV Ihr Arbeitslosengeld.
Unfallversicherung (UVG): wer was zahlt
Das Gesetz teilt die Unfalldeckung in zwei. Die Berufsunfallversicherung (BU) zahlt allein der Arbeitgeber und erscheint nie als Abzug. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU), die Unfälle in der Freizeit deckt, zahlen Sie, meist 0,7% bis 1,4% des Lohns bis zur gleichen Limite von CHF 148’200, der genaue Satz wird vom Versicherer Ihres Arbeitgebers festgelegt. Die NBU ist obligatorisch, sobald Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten.
Pensionskasse (BVG, die zweite Säule): sie steigt mit dem Alter
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Das berufliche Vorsorgesparen ist ab 25 obligatorisch (Risikodeckung ab 18), sobald Sie über der Eintrittsschwelle von rund CHF 22’680 verdienen. Die Beiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet, also dem Brutto minus einem Koordinationsabzug von rund CHF 25’725, nicht auf dem vollen Lohn. Die Altersgutschrift steigt dann mit dem Alter: 7% in den späten Zwanzigern, 10% ab 35, 15% ab 45 und 18% ab 55, und der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte. Deshalb hat eine ältere Person mit gleichem Bruttolohn eine grössere Pensionskassenzeile als Sie, und deshalb sinkt Ihr Nettolohn bei jedem Altersschritt leicht.
Krankentaggeld (KTG): die freiwillige Zeile
Viele Abrechnungen führen eine KTG-Zeile, und das überrascht, weil sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Arbeitgeber schliessen oft eine Krankentaggeldversicherung ab, damit Angestellte bei langer Krankheit rund 80% des Lohns weiter erhalten, nachdem die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet. Die Prämie, meist 0,5% bis 1% des Lohns, wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Zeigt Ihre Abrechnung eine KTG- oder Krankentaggeld-Position, ist es das; fehlt sie, hat Ihr Arbeitgeber diese Deckung nicht arrangiert.
Die Einkommenssteuer wird separat verrechnet
Hier liegt die Stolperfalle für Neuzuziehende. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit C-Bewilligung erhalten den vollen Nettolohn und bezahlen die Einkommenssteuer später über die Steuererklärung. Viele ausländische Arbeitnehmende mit B-Bewilligung werden stattdessen an der Quelle besteuert (Quellensteuer): Die Steuer wird monatlich abgezogen und auf der Abrechnung ausgewiesen. Falls das zutrifft, schätzen Sie sie mit dem Quellensteuer-Rechner. Übersteigt Ihr Bruttoeinkommen rund CHF 120’000, wechseln Sie zur ordentlichen Steuererklärung und die abgezogene Steuer wird angerechnet.
Ein Rechenbeispiel: CHF 100’000 in Zürich
Nehmen wir eine ledige Person, 35, mit CHF 100’000 Bruttolohn in einer Zürcher Gemeinde mit Durchschnittssteuerfuss. Die obligatorischen Sozialabzüge betragen rund CHF 10’800, es bleibt ein Nettolohn von etwa CHF 89’186 auf dem Konto. Die Aufschlüsselung sieht so aus:
Die Einkommenssteuer wird danach separat verrechnet. Für dieses Profil beträgt sie aus Bund, Kanton und Gemeinde rund CHF 12’000 pro Jahr, der tatsächliche Betrag nach Steuern liegt also bei etwa CHF 77’000. Weil die Steuer stark vom Wohnort abhängt, können Sie im Lohn- und Steuerrechner Ihren genauen Kanton und Ihre Gemeinde einstellen.
Warum zwei Personen mit gleichem Lohn unterschiedlich viel behalten
Die Sozialabzüge sind national und überall gleich, sie sind also nicht der Grund für Unterschiede. Die Einkommenssteuer schon. Sie wird auf drei Ebenen erhoben, Bund, Kanton und Gemeinde, und während der Bundesanteil überall gleich ist, variieren Kantone und Gemeinden enorm. Dieselben CHF 100’000 werden in Zug viel leichter besteuert als in Bern, und Zivilstand und Kirchenzugehörigkeit verschieben es weiter. Der Rechner deckt alle 26 Kantone ab, damit Sie vor der Wahl des Wohnorts vergleichen können.
Die Lohnabrechnung Zeile für Zeile lesen
Eine Schweizer Lohnabrechnung ist kurz, sobald man die Abkürzungen kennt. Von oben nach unten sehen Sie meist den Bruttolohn, dann Abzüge für AHV/IV/EO, ALV, NBU, den BVG-Pensionskassenbeitrag und eine KTG-Zeile, falls Ihr Arbeitgeber sie anbietet. Werden Sie an der Quelle besteuert, folgt eine Quellensteuer-Zeile. Übrig bleibt der Nettolohn, der tatsächlich überwiesene Betrag. Alles, was als Arbeitgeberbeitrag bezeichnet ist, ist informativ und wird Ihnen nicht abgezogen.
Mehr vom Lohn behalten
Die Sozialabzüge können Sie nicht ändern, aber die separat verrechnete Einkommenssteuer schon senken. Säule-3a-Einzahlungen (bis CHF 7’258 im Jahr 2026) sind abziehbar, ebenso Berufskosten, Pensionskasseneinkäufe und die Wahl der Wohngemeinde. Unser Säule-3a-Ratgeber und der umfassendere Ratgeber Steuern sparen in der Schweiz zeigen die Möglichkeiten; nichts davon ändert den monatlichen Nettolohn, aber es senkt die nachfolgende Steuerrechnung.
Die obligatorischen Sozialversicherungen machen rund 6,4% aus (5,3% AHV/IV/EO plus 1,1% ALV bis CHF 148’200), dazu Unfallversicherung und ein altersabhängiger Pensionskassenbeitrag, zusammen oft 12-18%. Die Einkommenssteuer kommt zusätzlich und wird meist separat bezahlt.
Der Nettolohn ist der Bruttolohn minus Sozialabzüge, der Betrag auf dem Konto. Nach Steuern wird zusätzlich die Einkommenssteuer abgezogen, die die meisten separat über die Steuererklärung bezahlen.
Bei Schweizer Staatsangehörigen und Personen mit C-Bewilligung in der Regel nicht; Sie bezahlen nach dem Einreichen. Viele ausländische Arbeitnehmende mit B-Bewilligung werden an der Quelle besteuert, mit monatlichem Abzug auf der Abrechnung.
KTG (Krankentaggeld) ist die Krankentaggeldversicherung. Sie ist freiwillig, aber viele Arbeitgeber bieten sie an, damit Sie bei langer Krankheit rund 80% des Lohns behalten. Die Prämie, oft 0,5-1%, wird häufig mit dem Arbeitgeber geteilt.
Die BVG-Altersgutschrift steigt mit dem Alter, von 7% des koordinierten Lohns in den späten Zwanzigern bis 18% ab 55. Eine ältere Person mit gleichem Brutto hat daher einen grösseren Pensionskassenabzug.
Die Sozialversicherungen nicht, sie sind national. Die Einkommenssteuer schon, sie variiert deutlich nach Kanton und Gemeinde, weshalb der Nettobetrag in der Schweiz selbst bei gleichem Lohn unterschiedlich ausfällt.
Fazit
Ein Schweizer Lohn schrumpft zuerst durch einheitliche Sozialversicherungen, AHV/IV/EO, ALV, Unfall und Pensionskasse, dazu eine freiwillige KTG-Zeile, und dann durch eine separat verrechnete Einkommenssteuer, die stark vom Wohnort abhängt. Sobald Sie jede Zeile benennen können, ist das System einfach. Rechnen Sie Ihr Brutto zu Netto in jedem Kanton mit dem kostenlosen Lohnrechner Schweiz, und bei Quellenbesteuerung mit dem Quellensteuer-Rechner. hopli verfolgt danach Ihren Nettolohn, Ihr Budget und Ihr Vermögen an einem Ort.
Über den Autor
Nishant Modi
Founder of hopli. Building personal finance tools for Swiss households.